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Über uns

MDK Mecklenburg-Vorpommern e. V.

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MDK Mecklenburg-Vorpommern e. V. Über uns

Dürfen wir uns vorstellen?

Der MDK Mecklenburg-Vorpommern ist der unabhängige sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Soziale Pflegeversicherung (SPV). Die Arbeit unserer Gutachterinnen und Gutachter trägt zur Sicherung der Qualität der medizinischen Versorgung und Pflege im Bundesland bei. Gleichzeitig helfen ihre Empfehlungen, die Leistungen der GKV und SPV gerecht zu verteilen.

Wir beschäftigen hoch qualifizierte Fachleute verschiedenster Berufsgruppen. Unsere Kernaufgaben übernehmen Ärztinnen und Ärzte sowie Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen. Darüber hinaus arbeiten bei uns Kodierfachkräfte, IT-Fachleute, Büro- und Verwaltungsfachleute, vielseitige und engagierte Assistenzkräfte, Organisationstalente, Kommunikationstalente und mehr. Insgesamt sind 280 Menschen beim MDK M-V tätig.

Wir legen Wert auf gründliche Einarbeitung und professionsübergreifendes Teamwork. Wir bieten viele Möglichkeiten, Beruf, Familienleben und Freizeit in eine gute Balance zu bringen.

Erfahren sie mehr zu den Aufgaben des MDK:

Unsere ärztlichen Gutachterinnen und Gutachter beraten Krankenkassen u. a.

· zu Fragen der Arbeitsunfähigkeit

· zu Fragen der Notwendigkeit und Dauer von Rehabilitationsleistungen

· zu Fragen bei der Versorgung mit Hilfsmitteln

· zu Fragen der Versorgung mit Arzneimitteln

· zu Fragen über neue Behandlungsmethoden

· zu Fragen über die Notwendigkeit von Krankenhausbehandlungen

· zu Fragen der ordnungsgemäßen Abrechnung von Krankenhausbehandlungen

· bei der Klärung der Frage, ob ein Behandlungsfehler vorliegt

Darüber hinaus vertreten wir die GKV in Gremien zu Fragen der Qualitätssicherung, beraten in Vertragsverhandlungen und zu Grundsatzfragen der Versorgung.

Unsere Pflegefachleute übernehmen wichtige Aufgaben für die Pflegekassen:

· Sie begutachten, ob und in welchem Grad eine Versicherte oder ein Versicherter pflegebedürftig ist, wenn diese/r einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt hat.

· Sie begutachten, welche Hilfsmittel oder Umbauten in der Wohnung empfehlenswert sind, um die Situation von Pflegebedürftigen zu verbessern.

· Sie prüfen die Qualität der Versorgung in Pflegeheimen und bei ambulanten Pflegediensten. Teil der Prüfung sind auch die Beratung der Einrichtungen und Empfehlungen zur Qualitätsverbesserung.

Darüber hinaus unterstützen wir Pflegekassen und Versicherte bei der Klärung der Frage, ob ein Pflegefehler vorliegt.

Diese Aufgaben sind im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) und im Elften Sozialgesetzbuch verankert. Unabdingbare Voraussetzung dafür, dass der MDK seinen Auftrag wahrnehmen kann, ist die fachliche Qualifikation unserer Gutachter und ihre im Gesetz verbriefte Unabhängigkeit.

Weitere Informationen zum MDK M-V, unserer Arbeit und unseren Stellenangeboten finden Sie auf unserer Homepage www.mdk-mv.de.

https://www.mdk-mv.de/impressum/

Steckbrief

Branche

  • Gesundheit, Soziales