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Über uns

Medizinischer Dienst Nord

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Medizinischer Dienst Nord Über uns

Wer wir sind und was wir machen

Der Medizinische Dienst Nord ist der Beratungs- und Begutachtungsdienst für Leistungen der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung in den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein. Er ist zum 1. März 2021 aufgrund gesetzlicher Vorgaben umfirmiert worden. Der vorherige MDK Nord war 2006 aus der Fusion der MDK der einzelnen Bundesländer hervorgegangen. Er wirkt mit seiner sozialmedizinischen Kompetenz an der Gestaltung des Gesundheitswesens der beiden Bundesländer mit.

Der Medizinische Dienst Nord versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen. Er stellt sein fachliches Know-how den Kranken- und Pflegekassen zur Verfügung, um eine qualifizierte Beratung zur Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit der Versicherten zu ermöglichen.

Die Gutachterinnen und Gutachter erstellen im Auftrag der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegekassen Einzelfallgutachten, die sich auf die medizinische oder pflegefachliche Versorgung einzelner Versicherter beziehen. Außerdem beraten sie die Auftraggeber in sozialmedizinischen Grundsatzfragen.

Für die gesetzliche Krankenversicherung prüft der Medizinische Dienst Nord die Angemessenheit …

  • der Dauer von Arbeitsunfähigkeit
  • von Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen
  • der Anwendung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB)
  • der Versorgung mit Hilfsmitteln
  • der zahnmedizinischen Versorgung
  • der Verordnung von häuslicher Krankenpflege

Wichtig für Versicherte ist auch, dass der MD Nord mögliche Behandlungsfehler begutachten. Diese Leistung können gesetzlich Versicherte über ihre Krankenkassen in Auftrag geben.

Im Bereich der Krankenhaus-Versorgung prüfen MD Nord-Gutachterinnen und Gutachter die Abrechnung von klinischen Leistungen im DRG-System. (Versicherte betrifft diese Aufgabe jedoch nicht.) Zudem prüft der MD Nord die Qualität der Krankenhaus-Versorgung in Form von Strukturprüfungen.

Außerdem wird der Medizinische Dienst Nord bei Vertragsverhandlungen mit den sogenannten „Leistungserbringern“ einbezogen. Das sind Fachärzte, Kliniken, Pflegeanbieter. Vertreterinnen und Vertreter des MD Nord nehmen außerdem an den Beratungen der gemeinsamen Ausschüsse von Ärzten und Krankenkassen teil.

In der sozialen Pflegeversicherung stellen Gutachterinnen und Gutachter im Auf-trag der Pflegekassen die Pflegebedürftigkeit von Versicherten fest und ermitteln den entsprechenden Pflegegrad (seit Anfang 2017, vorher die "Pflegestufe"). Darüber hinaus prüfen sie die Qualität der professionellen pflegerischen Versorgung in Pflegeeinrichtungen sowie von ambulanten Pflegediensten.

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Steckbrief

Branche

  • Gesundheit, Soziales