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Über uns

Sächsische Landesärztekammer

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Sächsische Landesärztekammer Über uns

Dürfen wir uns vorstellen?

Sächsische Landesärztekammer (http://www.slaek.de))

Aufgaben

Die Sächsische Landesärztekammer agiert auf dem Feld der ärztlichen Berufspolitik wie auch in der Gesundheitspolitik. Für die Landesregierung gibt sie rechtlich verbindliche Stellungnahmen ab und wird im Sächsischen Landtag zu Anhörungen geladen.

Sie widmet sich insbesondere allen Themen der ärztlichen Berufsausübung, den Rahmenbedingungen in Klinik und Praxis, medizinethischen Themen wie Präimplantationsdiagnostik, ärztliche Sterbebegleitung und Organspende.

Um für den ärztlichen Nachwuchs zu werben, hat sie 2009 zusammen mit Partnern das Netzwerk Ärzte für Sachsen maßgeblich gegründet und eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Mit Hilfe des Netzwerkes werden alle Fördermaßnahmen für Ärzte in Sachsen gebündelt und geziehlt im In- und Ausland beworben. Das Netzwerk ist im Internet unter www.aerzte-fuer-sachsen.de sowie bei Facebook und Twitter zu finden.

Sie ist zuständig für die ärztliche Weiterbildung zum Facharzt, für die Weiterbildungsordnung sowie für die Facharztprüfungen in Sachsen. Im Rahmen der ärztlichen Fortbildung zertifiziert sie Kurse, führt die Online-Punkte-Konten für Ärzte in Sachsen und bereitet selbst Fortbildungsveranstaltungen vor.

Zur Unterstützung der medizinischen Qualitässicherung betreibt die Sächsische Landesärztekammer eine Stelle der externen Qualitätssicherung und unterhält einen Ausschuss Qualitätssicherung.

Sie achtet auch auf die Erfüllung der berufsrechtlichen und berufsethischen Pflichten ihrer Mitglieder. Dazu gibt es einen Ausschuss Berufsrecht sowie eine Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen.

Im Rahmen der Berufsbildung nach dem Berufsbildungsgesetz obliegt der Sächsischen Landesärztekammer die Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten (Arzthelferinnen) und die Abnahme der Prüfungen.

Mitglieder der Sächsischen Landesärztekammer

Alle auf Grund einer Berufserlaubnis oder Approbation zur Berufsausübung berechtigten Ärzte, die im Freistaat Sachsen tätig sind, oder falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihre Hauptwohnung dort haben, gehören als Pflichtmitglieder der Sächsischen Landesärztekammer an. Für die Mitglieder wird ein Berufsregister geführt. Diese Register ermöglich im Freistaat Sachsen eine rechtlich verbindliche Information und den Status eines Arztes sowie dessen Aprobation und durch Prüfung erworbenen Facharzt- und Zusatzbezeichnungen.

Organe und Gremien der Sächsischen Landesärztekammer

Die Organe der Sächsischen Landesärztekammer sind die Kammerversammlung und der Vorstand. Die Tätigkeit der Mitglieder in den Organen und Gremien der Sächsischen Landesärztekammer erfolgt ehrenamtlich.

Kammerversammlung - Parlament der sächsischen Ärzte

Die Kammerversammlung der Sächsischen Landesärztekammer besteht aus 101 gewählten Mitgliedern. Der Kammerversammlung gehört außerdem je ein der Kammer angehörendes Mitglied des Lehrkörpers der medizinischen Fakultäten der Universitäten Leipzig und Dresden an. Die Kammerversammlung beschließt über die grundsätzlichen Angelegenheiten der Sächsischen Landesärztekammer.

Impressum: http://www.slaek.de/impressum/index.html

Steckbrief

Branche

  • Öffentliche Verwaltung