Stiftung Buntes Herz gGmbH
Stiftung Buntes Herz gGmbH
Stiftung Buntes Herz
Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 angestrebten Ideale, insbesondere der im Artikel 22 (Recht auf soziale Sicherheit), Artikel 25 (Recht auf Wohlfahrt) und Artikel 26 (Recht auf Bildung) festgelegten Rechten und Freiheiten.
Mitarbeitende
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