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Über uns

Verein Potsdamer Stadtschloß e.V.

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Verein Potsdamer Stadtschloß e.V. Über uns

Dürfen wir uns vorstellen?

gemeinnützigen Träger zu übergeben ist, der eine förderungswürdige Gesamtleistung nach dem

Gemeinnützungsrecht, z.B. Bauleistungen zu kulturtellen Zwecken oder deren Förderung im

Zusammenhang mit dem Bau des Potsdamer Stadtschlosses bedingt. Sofern ein derartiger

öffentlicher oder gemeinnütziger Träger für derartige Leistungen nicht zur Verfügung steht, ist der

Verein verpflichtet, die wiederhergestellten Schmuckelemente, insbesondere den Vasen- und

Figurenschmuck, der sich auf dem Dach des Potsdamer Stadtschlosses befand, als Dauerleihgabe

dem Grundstückseigentümer bzw. dem Gebäudeigentümer zur Verfügung zu stellen. Im Falle der

Bildung eines Erbbaurechtes besteht die gleiche Verpflichtung gegenüber dem Erbbauberechtigten

des Stadtschlossgrundstückes.

Die zum Einwerben von Spenden notwendigen Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit und

Werbung gehören ebenso wie die Veranstaltung von Ausstellungen zum Thema „Alte Stadtmitte

Potsdams“ bzw. „Potsdamer Stadtschloss“ zu den satzungsgemäßen Ausgaben des Vereins.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts

„steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht

in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder

erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die

dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen

begünstigt werden.

Im Falle der Auflösung des Vereins sowie des Wegfalls der Gemeinnützigkeit fällt das Vermögen

an die Stadt Potsdam zur Verwendung für die in § 2 vorgesehenen gemeinnützigen Zwecke oder

einem anderen Zweck zur Förderung des Denkmalschutzes in Potsdam. Über das Vermögen darf

erst nach Abstimmung mit dem Finanzamt verfügt werden.

http://www.stadtschloss-potsdam.org/impressum.html

Der Verein führt den Namen „Verein Potsdamer Stadtschloss“.

Der Verein hat seinen Sitz in Potsdam.

Gemeinnütziger Zweck

Zweck des Vereins ist die Förderung des Heimatgedankens, insbesondere von Maßnahmen, die

geeignet sind, die Heimat in ihrer natürlichen oder geschichtlichen Eigenart zu erhalten sowie vor

allem an ihrer Neugestaltung mitzuwirken. Hierzu gehört insbesondere die Neugestaltung der alten

Potsdamer Mitte, vor allem das Stadtschloss mit seinem Fortunaportal, so dass der Verein vor allem

am Beispiel des Stadtschlosses mit seinem Fortunaportal dessen Wiederaufbau fördern will und

anhand dieses Beispiels insoweit den Heimatgedanken entsprechend fördern will sowie

Erinnerungen an die alte Potsdamer Mitte wach halten möchten. Der Satzungszweck wird

insbesondere verwirklicht durch Beschaffung von Mitteln durch Beiträge, Spenden sowie durch

Veranstaltungen, die der Werbung für den geförderten Zweck dienen und durch Weitergabe dieser

Mittel für die Verwirklichung der o.g. steuerbegünstigten Zwecke durch eine andere Körperschaft

oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Bestimmte einzelne Fördermaßnahmen können aber auch vom Verein selbst durchgeführt werden

bzw. in Auftrag gegeben werden. Der Verein soll mit Spendenmitteln und Beitragseinnahmen

Architekten – und Bauleistungen zur Rekonstruktion der Schlossfassadenschmuckelemente selbst

durchführen lassen, mit der Folge, dass das Ergebnis der Leistungen an einen öffentlichen oder

Steckbrief

Branche

  • Gemeinnützige Einrichtungen und Vereine