Verein Potsdamer Stadtschloß e.V. Über uns
Dürfen wir uns vorstellen?
gemeinnützigen Träger zu übergeben ist, der eine förderungswürdige Gesamtleistung nach dem
Gemeinnützungsrecht, z.B. Bauleistungen zu kulturtellen Zwecken oder deren Förderung im
Zusammenhang mit dem Bau des Potsdamer Stadtschlosses bedingt. Sofern ein derartiger
öffentlicher oder gemeinnütziger Träger für derartige Leistungen nicht zur Verfügung steht, ist der
Verein verpflichtet, die wiederhergestellten Schmuckelemente, insbesondere den Vasen- und
Figurenschmuck, der sich auf dem Dach des Potsdamer Stadtschlosses befand, als Dauerleihgabe
dem Grundstückseigentümer bzw. dem Gebäudeigentümer zur Verfügung zu stellen. Im Falle der
Bildung eines Erbbaurechtes besteht die gleiche Verpflichtung gegenüber dem Erbbauberechtigten
des Stadtschlossgrundstückes.
Die zum Einwerben von Spenden notwendigen Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit und
Werbung gehören ebenso wie die Veranstaltung von Ausstellungen zum Thema „Alte Stadtmitte
Potsdams“ bzw. „Potsdamer Stadtschloss“ zu den satzungsgemäßen Ausgaben des Vereins.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
„steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht
in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder
erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die
dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.
Im Falle der Auflösung des Vereins sowie des Wegfalls der Gemeinnützigkeit fällt das Vermögen
an die Stadt Potsdam zur Verwendung für die in § 2 vorgesehenen gemeinnützigen Zwecke oder
einem anderen Zweck zur Förderung des Denkmalschutzes in Potsdam. Über das Vermögen darf
erst nach Abstimmung mit dem Finanzamt verfügt werden.
http://www.stadtschloss-potsdam.org/impressum.html
Der Verein führt den Namen „Verein Potsdamer Stadtschloss“.
Der Verein hat seinen Sitz in Potsdam.
Gemeinnütziger Zweck
Zweck des Vereins ist die Förderung des Heimatgedankens, insbesondere von Maßnahmen, die
geeignet sind, die Heimat in ihrer natürlichen oder geschichtlichen Eigenart zu erhalten sowie vor
allem an ihrer Neugestaltung mitzuwirken. Hierzu gehört insbesondere die Neugestaltung der alten
Potsdamer Mitte, vor allem das Stadtschloss mit seinem Fortunaportal, so dass der Verein vor allem
am Beispiel des Stadtschlosses mit seinem Fortunaportal dessen Wiederaufbau fördern will und
anhand dieses Beispiels insoweit den Heimatgedanken entsprechend fördern will sowie
Erinnerungen an die alte Potsdamer Mitte wach halten möchten. Der Satzungszweck wird
insbesondere verwirklicht durch Beschaffung von Mitteln durch Beiträge, Spenden sowie durch
Veranstaltungen, die der Werbung für den geförderten Zweck dienen und durch Weitergabe dieser
Mittel für die Verwirklichung der o.g. steuerbegünstigten Zwecke durch eine andere Körperschaft
oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Bestimmte einzelne Fördermaßnahmen können aber auch vom Verein selbst durchgeführt werden
bzw. in Auftrag gegeben werden. Der Verein soll mit Spendenmitteln und Beitragseinnahmen
Architekten – und Bauleistungen zur Rekonstruktion der Schlossfassadenschmuckelemente selbst
durchführen lassen, mit der Folge, dass das Ergebnis der Leistungen an einen öffentlichen oder