Senatskoordinator:in für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
- Job-ID: J000032932
- Startdatum: schnellstmöglich
- Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
(befristet bis 30.06.2030) - Bezahlung: EGr. 15 TV-L
- Bewerbungsfrist: 28.04.2025
- Anzahl der Stellen: 1
Wir über uns
Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) ist Hamburgs ministerielle Verwaltungsbehörde für die staatlichen Einrichtungen in der Wissenschaft, der Forschung und für die Bezirksämter. Außerdem ist die Behörde u.a. für die Themen Gleichstellung und gesellschaftlicher Zusammenhalt zuständig.
Um dies zu gewährleisten, wurde mit dem Hamburgischen Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen die Funktion einer Senatskoordinatorin bzw. eines Senatskoordinators (SKbM) für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen geschaffen. Das Amt ist mit der Aufgabe verbunden, den Senat bei der Weiterentwicklung und Umsetzung der Politik für und mit Menschen mit Behinderungen zu beraten. Für die kommende Legislaturperiode suchen wir eine Persönlichkeit, die diese Funktion aktiv gestaltet. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Hier finden Sie weitere Informationen: Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.
Ihre Aufgaben
- mit den zivilgesellschaftlichen Gruppen über die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention und des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes kooperieren und diese informieren
- den Dialog und Austausch mit und zwischen Interessenvertretungen, Verbänden sowie die Vermittlung von Kontakten fördern
- Gesetzesvorhaben zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung in enger Abstimmung mit deren Interessenvertretungen initiieren
- den Senat und die Bürgerschaft über Ihre Tätigkeit und über die Lage der Menschen mit Behinderungen in Hamburg (Tätigkeitsbericht) und Information der Öffentlichkeit informieren
- planen, steuern und bewirtschaften des Budgets
Ihr Profil
Sie sind bereits bei der Freien und Hansestadt Hamburg beschäftigt oder sind schwerbehindert oder Schwerbehinderten nach dem SGB IX gleichgestellt.
- Hochschulabschluss (Master oder gleichwertig) der Fachrichtung Rechts-,Verwaltungs-, Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften
Vorteilhaft
- Erfahrung im Bereich der Inklusion im beruflichen und/oder außerberuflichen Kontext sowie in der sozialen und interkulturellen Arbeit sowie Einfühlungsvermögen für die Lebens- und Arbeitssituation von Menschen mit Behinderung
- sehr gute Kenntnisse bzw. die Bereitschaft, sich mit Verwaltungsstrukturen und Abläufen vertraut zu machen
- hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit und Eigeninitiative, stetige Weiterbildung in
Managementthemen - strukturiertes, konzeptionelles Denken, ein sehr hohes Maß an Organisationstalent sowie Gesprächs- und Verhandlungsgeschick und Überzeugungsvermögen
Unser Angebot
- eine Stelle, für die Dauer der Wahlperiode der Bürgerschaft, schnellstmöglich zu besetzen (voraussichtlich bis zum 30.06.2030)
- Bezahlung nach Entgeltgruppe 15 TV-L (Entgelttabelle), weitere Informationen auf karriere.hamburg
- eine strukturierte Einarbeitung sowie ein offenes, engagiertes und kooperatives Team
- Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie seitens der Arbeitgeberin
- flexible Arbeitsmodelle mit Telearbeit oder mobilem Arbeiten
- weitere attraktive Benefits der FHH
Sie sind nicht sicher, ob die ausgeschriebene Stelle zu Ihnen passt? Nehmen Sie für ein informatives Telefonat gerne Kontakt zu der unten angegebenen Ansprechperson des Fachbereichs auf. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!
Wir schätzen Vielfalt und begrüßen deshalb Bewerbungen aller Menschen, unabhängig von Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer Herkunft und Nationalität, Alter, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität oder sozialer Herkunft.
Ihre Bewerbung
Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:
- Anschreiben,
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikation,
- aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Arbeitszeugnis (nicht älter als drei Jahre),
- für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).
Hinweis für unbefristet Beschäftigte des FHH-internen Arbeitsmarktes: Eine Abordnung steht unter dem Vorbehalt des Einverständnisses Ihrer Dienststelle. Eine Beförderung bzw. dauerhafte Eingruppierung für Personen, die sich noch nicht in der Entgeltgruppe E15 befinden, ist für die Dauer der befristeten Stellenbesetzung nicht möglich. Für die befristete Wahrnehmung der Tätigkeit kann bei Vorliegen der sonstigen tarifrechtlichen Voraussetzungen eine Zulage gemäß §14 TV-L gezahlt werden.
Wir freuen uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen. Da sie unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.