Arbeitsrecht: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Im Arbeitsalltag wirst Du immer wieder mit rechtlichen Fragen konfrontiert. Das gilt für Arbeitnehmer•innen und Arbeitgebende. Es lohnt sich deshalb, Dich über Deine Rechte und Pflichten gemäß Arbeitsrecht zu informieren und Dir ein Grundwissen anzueignen, das viele Probleme präventiv verhindern kann. Hier kommen die wichtigsten Fragen und Antworten.

Das deutsche Arbeitsrecht vollumfänglich zu kennen und zu verstehen, ist wohl nur als Fachanwalt möglich. Im Arbeitsalltag solltest Du dennoch ein grundlegendes Verständnis dafür mitbringen, welche Regeln gemäß Arbeitsgesetz gelten. Denn gravierende Fehler können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das gilt beispielsweise bei einer Abmahnung, bei Fragen rund um den Arbeitsvertrag oder im Fall einer Kündigung. In Deutschland lässt sich derzeit schließlich eine regelrechte Kündigungswelle beobachten. Was es damit auf sich hat, erfährst Du im Artikel „Wann schwappt die große Kündigungswelle nach Deutschland über?“. Gleichzeitig ist es wichtig zu wissen, wann es sich lohnt, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren – um Rechtsstreitigkeiten zu verhindern oder im Fall der Fälle für Dich zu entscheiden.

Arbeitsrecht: Eine kurze Definition

Definiert werden könnte das Arbeitsrecht als Gesamtheit der Gesetze, Verordnungen und Regelungen rund um die abhängige, sprich unselbständige Arbeit und ihre vertragliche Gestaltung. Das Arbeitsrecht umfasst viele verschiedene Bereiche, beispielsweise den Arbeitsschutz, die Arbeitszeiten, den Kündigungsschutz oder die Arbeits- sowie Tarifverträge, um nur einige von vielen Beispielen zu nennen. Bisher wurden diese nicht in einem einheitlichen Arbeitsgesetzbuch zusammengefasst, was dieses Rechtsgebiet so komplex und (für Laien) undurchsichtig macht. Die einzelnen Regelungen sind beispielsweise im

  • Bürgerlichen Gesetzbuch,
  • Grundgesetz,
  • Europarecht,
  • Kündigungsschutzgesetz,
  • Altersteilzeitgesetz oder
  • Arbeitszeitgesetz zu finden

Auch diese Liste ist noch nicht zu Ende. Insgesamt bilden mehr als 40 Quellen das, was derzeit als Arbeitsrecht bezeichnet wird.

Individuelles vs. kollektives Arbeitsrecht

Dennoch gibt es eine wichtige Unterscheidung im Bereich des Arbeitsrechts, die jeder kennen sollte: jene in das individuelle und in das kollektive Arbeitsrecht. Für Dich ist vermutlich das individuelle Arbeitsrecht interessant, denn dieses regelt das Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber. Demgegenüber werden alle Regelungen rund um arbeitsrechtliche Koalitionen wie Gewerkschaften als kollektives Arbeitsrecht bezeichnet. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um das Tarifvertragsrecht oder um das Streikrecht. Das Arbeitsrecht erfüllt dementsprechend mehrere Aufgaben: Einerseits regelt es die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern sowie Arbeitnehmern und stellt einen wichtigen Schutz für beide Parteien dar. Andererseits regelt das kollektive Arbeitsrecht die Rechte sowie Pflichten zwischen Arbeitgebern und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer.

Die wichtigsten Arbeitsgesetze für Arbeitgeber

Egal, ob Du als Arbeitgeber nur einen Mitarbeiter oder einen internationalen Großkonzern führst: Sobald Du in diese Rolle schlüpfst, gelten für Dich gemäß Arbeitsgesetz besondere Rechte und Pflichten. Zu Deinen wichtigsten Pflichten gehört zum Beispiel die rechtskonforme Gestaltung von Arbeitsverträgen, die vertragsgemäße Entgeltzahlung, die Fürsorgepflicht für Deine Mitarbeiter sowie die Pflicht zur Gleichbehandlung. Dafür hast Du im Gegenzug das Recht auf Leistungserfüllung gemäß Arbeitsvertrag, auf Solidarität sowie auf die Wahrheit, beispielsweise in Vorstellungsgesprächen. Weiterhin genießt Du als Arbeitgeber gemäß Arbeitsrecht ein Direktions- und Weisungsrecht. Das bedeutet: Du darfst den Arbeitnehmern Anweisungen geben, wenn es um den Ort, die Zeit oder die Art ihrer Arbeitsleistungen geht. Auch das Verhalten am Arbeitsplatz, beispielsweise ein Rauchverbot in gewissen Unternehmensbereichen, oder den Umgang unter Kollegen darfst Du als Arbeitgeber steuern. Dennoch hat dieses Direktions- und Weisungsrecht seine Grenzen, die im Arbeitsalltag immer wieder für Unklarheiten oder Konflikte sorgen.

Was darf der Arbeitgeber laut Arbeitsrecht nicht?

Der Arbeitgeber erhält durch die Arbeitsgesetze oder den Arbeitsvertrag keine (!) uneingeschränkte Macht über seine Arbeitnehmer. Häufig kommt daher die Frage auf, was er bestimmen darf – und was nicht. Dies ist prinzipiell im Arbeitsvertrag geregelt. Deshalb ist es wichtig, diesen so detailliert wie möglich zu gestalten, um Konflikte präventiv zu verhindern. Allerdings müssen die Klauseln rechtskonform sein, ansonsten werden sie unwirksam; gegebenenfalls wird sogar der gesamte Arbeitsvertrag ungültig. Deshalb empfiehlt es sich, Arbeitsverträge stets mit einem Anwalt für Arbeitsrecht aufzusetzen. Unzulässig ist zum Beispiel, dass der Arbeitgeber

  • Unzumutbare Tätigkeiten anweist. Stichwort: Gewissenskonflikte. Was zumutbar ist und was nicht, muss gegebenenfalls im Einzelfall entschieden werden – schlimmstenfalls durch ein Arbeitsgericht.
  • Rechtswidrige Handlungen befiehlt. Das betrifft sowohl gesetzliche Verbote als auch die sogenannte Sittenwidrigkeit, sprich die Anweisung darf nicht gegen die in der Gesellschaft gültigen Sitten verstoßen. Erneut sind solche Fälle Auslegungssache und daher ein häufiger Grund für rechtliche Konflikte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
  • Aufgaben zuweist, die nicht den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag entsprechen. Verboten ist auch, bis auf wenige Ausnahmefälle, die Zuweisung von minderwertigen Tätigkeiten.
  • Einen anderen Arbeitsort befiehlt, als im Arbeitsvertrag festgehalten wurde. Die sogenannte Versetzungsbefugnis ist daher ein wichtiger Punkt in jedem Arbeitsvertrag.
  • Arbeitszeiten festlegt, die gegen das Arbeitsschutzgesetz verstoßen. Überstunden sind außerdem nur bei einer gültigen Überstundenklausel zulässig oder in streng definierten Notfällen.

Weitere Informationen rund um Überstunden findest Du im Artikel „Arbeitsrecht: Diese Überstunden-Regeln sollten Sie kennen“. Die Beispiele verdeutlichen, wie komplex Rechtsstreitigkeiten im Arbeitsrecht sein können und dass in vielen Situationen eine Einzelfallentscheidung erforderlich ist. Kommt es also zu Problemen in einem Arbeitsverhältnis, lohnt sich eine frühzeitige Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Überschreitet ein Arbeitgeber seine Befugnisse und zeigt sich uneinsichtig, können Arbeitnehmer eine Beschwerde gegen die Weisungen einlegen und sich gegebenenfalls Hilfe durch den Betriebsrat holen. Im weiteren Verlauf stehen ihnen das Arbeitsverweigerungsrecht zu und gegebenenfalls wird der Gang vor ein Arbeitsgericht notwendig. Falls Du Dich für solche Schritte entscheidest, ist es wichtig, dass der Arbeitgeber tatsächlich sein Direktions- und Weisungsrecht überschritten hat. Auch deshalb ist die Hilfe durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht unverzichtbar. Findet nämlich eine unrechtmäßige Arbeitsverweigerung statt, handelt es sich um eine Arbeitspflichtverletzung und der Arbeitgeber darf eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung aussprechen. Gegebenenfalls ergibt sich für ihn sogar ein Schadensersatzanspruch.

Arbeitsrecht: Fragen und Antworten von Arbeitnehmern

Während Arbeitgeber meist viel Erfahrung und anwaltliche Hilfe im Arbeitsrecht haben, treten bei Arbeitnehmern oft Unklarheiten auf. Wie soeben geschildert, können Fehler jedoch verheerende Folgen haben und schlimmstenfalls sogar zu einer außerordentlichen Kündigung führen. Es ist deshalb wichtig, bei der Unterzeichnung von Arbeitsverträgen, in Bewerbungsprozessen oder im Arbeitsalltag die grundlegenden Arbeitsgesetze zu kennen – und damit auch Deine Rechte sowie Pflichten als Arbeitnehmer. Die häufigsten Fragen von unselbständig Beschäftigten rund um das Arbeitsrecht und deren Antworten sehen wie folgt aus:

Was gilt gemäß Arbeitsrecht für Arbeitszeiten?

Wie vorab erwähnt, müssen Überstunden eindeutig im Arbeitsvertrag geregelt sein. Doch es gibt noch weitere Arbeitsgesetze rund um die Arbeitszeitgestaltung. Demnach dürfen deutsche Arbeitnehmer maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten. Das gilt auch, wenn Du mehrere Jobs gleichzeitig ausübst. An Sonn- und Feiertagen wird prinzipiell nicht gearbeitet, jedoch gibt es diesbezüglich zahlreiche Ausnahmeregelungen. Über diese solltest Du Dich je nach Branche, Beruf und Arbeitgeber informieren. Pro Tag liegt die Arbeitszeit bei maximal acht Stunden; in Ausnahmefällen sind bis zu zehn Stunden zulässig. Daraus kann sich eine Wochenarbeitszeit von 60 Stunden ergeben, die jedoch nur vorübergehend gelten darf. Je nach Arbeitsdauer müssen Dir ausreichend Pausen gewährt werden, die allerdings nicht zur Arbeitszeit zählen. Bei einem Acht-Stunden-Arbeitstag liegt die Mittagspause bei mindestens 30 Minuten, sodass Du insgesamt achteinhalb Stunden im Unternehmen bist. Auch von diesen Regelungen gibt es im Arbeitsrecht jedoch allerhand Ausnahmen. Bist Du Dir unsicher, ob die Arbeitszeitregelungen des Arbeitgebers zulässig sind, empfiehlt sich eine Beratung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

Wie sehen die Regelungen bezüglich einer Abmahnung oder Kündigung aus?

Eine Abmahnung darf der Arbeitgeber aussprechen, wenn sich der Arbeitnehmer vertragswidrig verhält. Abmahnungen gemäß Arbeitsrecht sind eine Vorstufe der Kündigung und sowohl schriftlich als auch mündlich gültig. Das gilt umgekehrt gleichermaßen: Ein Arbeitnehmer kann ebenfalls eine Abmahnung aussprechen, wenn vertragliche Vereinbarungen nicht eingehalten werden. Häufige – aber nicht die einzigen – Gründe für eine Abmahnung sind Unpünktlichkeit, Arbeitsverweigerung oder Alkoholmissbrauch am Arbeitsplatz. Wiederholt sich das Fehlverhalten, kann der Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen. Ob und nach wie vielen Abmahnungen dies geschieht, ist nicht gesetzlich geregelt und liegt daher im Ermessen der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Denn bei einer Kündigung muss unterschieden werden zwischen einer arbeitgeberseitigen und arbeitnehmerseitigen Kündigung. Arbeitnehmer dürfen prinzipiell immer kündigen, sofern sie die Fristen aus dem Arbeitsvertrag einhalten. Wurden dort keine Kündigungsfristen vereinbart, gelten die gesetzlichen Regelungen von vier Wochen zur Mitte oder zum Ende eines Kalendermonats. Abweichende Kündigungsfristen von Arbeitnehmern sind zulässig, dürfen allerdings niemals länger sein als jene des Arbeitgebers. Diese steigen mit zunehmender Betriebszugehörigkeit, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine außerordentliche, sprich fristlose Kündigung ist nur in Extremfällen möglich, zum Beispiel beim Verlangen einer Straftat oder bei sexueller Belästigung. In solchen Fällen lässt Du Dich am besten direkt durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht begleiten. Aber auch weniger drastische Gründe können zu einer ordentlichen Kündigung durch Arbeitnehmer führen, wie die aktuelle Kündigungswelle deutlich macht. Lies mehr unter „Die große Kündigungswelle und das Homeoffice am Meer“.

Wann und wie dürfen Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag kündigen?

Für die arbeitgeberseitige Kündigung sind die Arbeitsgesetze deutlich strenger. Arbeitgeber dürfen ein Arbeitsverhältnis nur unter strikten Voraussetzungen auflösen. Neben den bereits erwähnten, drastischen Gründen für eine außerordentliche Kündigung wie eine Arbeitsverweigerung ist eine ordentliche Kündigung in folgenden Fällen zulässig: Personenbedingte Kündigung, beispielsweise bei einer Freiheitsstrafe, einer fehlenden Arbeitserlaubnis oder einer langen Krankheit. Aber auch eine Minderung der Arbeitsleistung um mindestens 30 Prozent kann zur ordentlichen Kündigung führen.

Weitere Antworten auf die Frage, wann ein Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen darf, erfährst Du in den Artikeln „Krankheitsbedingter Ausfall: Wann Sie gekündigt werden dürfen und wann nicht“ und „Kündigung bei Krankheit – Diese Rechte haben Sie“.

  • Betriebsbedingte Kündigung, sprich bei einem Umsatzrückgang, einem Konkurs, einer Fremdvergabe oder anderen wichtigen Betriebsänderungen kann eine arbeitgeberseitige Kündigung zulässig sein. Dann gilt es allerdings abzuwägen, wie schutzwürdig der Arbeitnehmer im Einzelfall ist und ob es die Möglichkeit einer Versetzung gibt.
  • Verhaltensbedingte Kündigung, wenn der Arbeitnehmer die Arbeit verweigert oder andere gravierende Verstöße gegen den Arbeitsvertrag erwirkt. Auch unerlaubte Nebentätigkeiten oder Fehlverhalten wie Beleidigungen können gemäß Arbeitsrecht ein Kündigungsgrund sein – gegebenenfalls sogar fristlos.

Es ist somit wichtig, dass Du als Arbeitnehmer Deine Pflichten gemäß Arbeitsvertrag wahrst. Das gilt beispielsweise für die Meldepflicht bei Arbeitsunfähigkeit. Mehr erfährst Du im Artikel „Bei längerer Krankheit – was muss ich als Arbeitnehmer beachten?“.

Wie können sich Arbeitnehmer gegen eine Kündigung wehren?

Falls Du eine Kündigung erhalten hast – schriftlich oder mündlich – ist es wichtig, diese durch einen Anwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen. Denn in vielen Fällen ist die Kündigung unwirksam oder Du hast Anspruch auf eine Abfindung. Für eine Kündigungsschutzklage gilt allerdings eine strenge Frist, weshalb Du diese innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht einreichen musst. In einigen Fällen reicht eine außergerichtliche Mediation aus, um eine Einigung zu erzielen. Auch dabei ist die Hilfe durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht dringend anzuraten.

Worauf gilt es im Arbeitsvertrag zu achten?

Anwaltliche Beratung lohnt sich ebenfalls, bevor Du einen Arbeitsvertrag unterschreibst. Wie Du nun bereits weißt, regelt dieser nämlich zu großen Teilen die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Um spätere Rechtsstreitigkeiten zu verhindern, muss der Arbeitsvertrag also rechtskonform sowie beidseitig einvernehmlich gestaltet werden. Der Arbeitsvertrag muss nicht zwingend in Schriftform vorliegen, sollte er aber, um Rechtssicherheit zu bieten.

Hast Du ein Recht auf ein Zeugnis – und wann?

Auch alle wichtigen Fragen rund um Arbeitszeugnisse sind im Arbeitsrecht geregelt. Alle abhängig Beschäftigten haben einen Anspruch auf ein Zeugnis. Dieses muss schriftlich ausgehändigt und klar sowie verständlich formuliert sein. Tiefergehende Regelungen zu Zeugnissen dürfen in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden. Allerdings musst Du dieses Zeugnis aktiv einfordern, um Deinen Anspruch geltend zu machen – es sei denn, im Arbeitsvertrag wurde eine abweichende Klausel vereinbart. Ob ein solcher Anspruch nur vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht oder zusätzlich während der Tätigkeit im Unternehmen, obliegt ebenfalls der individuellen Arbeitsvertragsgestaltung. Wünschst Du ein Zwischenzeugnis, musst Du dafür einen nachvollziehbaren Grund nennen, wie die Veränderung Deiner Aufgabenbereiche.

Was gilt gemäß Arbeitsrecht für Arbeitsunfälle?

Der Arbeits- und Unfallschutz gehört zu den wichtigsten Pflichten von Arbeitgebern. Das Arbeitsschutzgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz stellen dafür die rechtliche Grundlage dar. Demnach müssen Arbeitgeber alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit sowie Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. Kommt es dennoch zu einem Arbeitsunfall, greift die gesetzliche Unfallversicherung. Um diese Leistungen zu erhalten, müssen jedoch einige Pflichten erfüllt werden, wie die Meldung von Unfällen bei der Berufsgenossenschaft, damit sie diese dokumentieren kann.

Wer haftet wann bei Schäden am Arbeitsplatz?

Eine weitere Frage, die häufig aufkommt, betrifft die Haftung. Wenn es beispielsweise zu einem Schaden an Unternehmenseigentum kommt, haftet der Arbeitnehmer nur bei Vorsatz, bei einem Verstoß gegen seine rechtlichen Pflichten oder bei Fahrlässigkeit. Liegen diese Fälle nicht vor, haftet der Arbeitnehmer nicht. Die Beweislast obliegt dem Arbeitgeber. Demgegenüber haftet der Arbeitgeber, wenn er einen Schaden schuldhaft verursacht hat oder der Schaden bei persönlichen Dingen des Arbeitnehmers entstanden ist, weil er sie für betriebliche Zwecke eingesetzt hat. Gegenüber Kunden greift zudem die Arbeitgeberhaftung, jedoch gibt es Ausnahmeregelungen für Sonderfälle, zum Beispiel bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Gegenüber dem Arbeitnehmer haftet bei Arbeitsunfällen nicht der Arbeitgeber, sondern alleinig die Unfallversicherung – erneut unter dem Ausschluss von Vorsatz.

Wie sehen die wichtigsten Arbeitsgesetze zum Urlaub aus?

Zuletzt ist der Urlaub ein wichtiges Thema im Arbeitsrecht. Deutsche Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Urlaub mit Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Bei einer Sechs-Tage-Woche liegt der Mindestanspruch bei 24 Urlaubstagen pro Jahr. Wer weniger arbeitet, beispielsweise in Teilzeit, hat auch einen geringeren gesetzlichen Urlaubsanspruch. Mehr kann im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Allerdings muss ein Urlaub durch den Arbeitgeber genehmigt sein, ansonsten droht eine Abmahnung oder außerordentliche Kündigung. Sonderregelungen gibt es zum Beispiel bei einer Krankheit im Urlaub. Wie diese aussehen, kannst Du unter „Krank im Urlaub? Was tun?“ nachlesen.

Extra-Tipp: Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung lohnt sich auch für Arbeitnehmer

Das Arbeitsrecht ist also komplex und selbst ohne akute Probleme empfiehlt sich für Arbeitgeber sowie für Arbeitnehmer immer wieder die Beratung durch einen Fachanwalt, beispielsweise bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen. Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung für Arbeitnehmer kostet je nach Anbieter und Umfang nur einen kleinen zweistelligen Betrag im Monat. Die Kosten amortisieren sich somit schnell, sobald eine anwaltliche Beratung notwendig wird oder es sogar zu einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht kommt. Deshalb ist eine Rechtsschutzversicherung für das Arbeitsrecht in jedem Fall zu empfehlen.

Deine Interessen, Deine Artikel

Alle wichtigen Branchen, handverlesene Artikel und Expert·innen, die bei Themen wie Jobs und Arbeitsleben nicht fehlen dürfen. Deinen täglichen News-Mix gibt’s hier.

Jetzt kostenlos registrieren
Wo möchtest Du suchen?